Abonnenten-Vertrag

Überarbeitet: 3. Januar 2017

 

Dieser Premium-Abonnenten-Vertrag („Abonnenten-Vertrag“) wird geschlossen zwischen GeeniuX, Inc., einer Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz („GeeniuX“) und dem unterzeichnenden Vertragspartner („Kunde“). In diesem Abonnenten-Vertrag wird der Zugriff des Kunden auf die von GeeniuX bereitgestellte Softwarelösung zur gemeinschaftlichen Entscheidungsfindung („die Dienste“) sowie die dazugehörigen Anwendungen und die Website geregelt. Durch Klick auf „Annehmen“ oder „Anmelden“ und Hinzufügen dieses Abonnenten-Vertrags zu einem Kaufauftrag oder sonstigen Bestellformular oder durch die Nutzung als zahlender Abonnent erklärt der Kunde seine Zustimmung zu den Bedingungen dieses Abonnenten-Vertrags. Eine Einzelperson, die diesen Abonnenten-Vertrag im Namen eines Unternehmens abschliesst, muss über die erforderlichen Vollmachten und Vertretungsbefugnisse verfügen, um für das Unternehmen, das nach diesem Vertrag dann als Kunde gilt, diesen Abonnenten-Vertrag eingehen zu dürfen.

 

1. Dienste und zugehörige Software

Der Kunde und die Benutzer, welche über das Konto des Kunden auf die Dienste zugreifen (die „Endnutzer“), dürfen die Dienste gemäss den Bestimmungen dieses Abonnenten-Vertrags sowie den Nutzungsbedingungen von GeeniuX nutzen. GeeniuX kann die Dienste aktualisieren oder verändern. Falls nach GeeniuX‘ freiem Ermessen eine solche Änderung die Funktionalität der Dienste wesentlich einschränkt, wird GeeniuX den Kunden darüber mindestens zwanzig (20) Tage vor einer solchen Änderung per E-Mail an die in den Kontoeinstellungen des Kunden angegebene Adresse unterrichten. Wir können herunterladbare Software-Anwendungen („Software“) bereitstellen, die gemeinsam mit den Diensten genutzt werden können. Die Software wird automatisch aktualisiert und falls sie für die Verwendung auf einem mobilen Endgerät entwickelt wurde, ist für die Nutzung ein solches erforderlich. Die dem Kunden hiermit gewährte Lizenz begründet keinen Verkauf der Software oder einer Kopie davon; im Verhältnis zwischen Kunde und GeeniuX verbleiben sämtliche Eigentumsrechte an der Software bei GeeniuX.

Um die Kundendaten gegen unrechtmässige oder unbefugte Nutzung, Verarbeitung oder Zugriff zu schützen, verwendet GeeniuX branchenübliche technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen bei der Speicherung, Verarbeitung und Übertragung von Kundendaten. Der Begriff „Kundendaten“ bezeichnet in diesem Vertrag die strukturierten Daten sowie sämtliche Dateien oder Dateianhänge, die der Kunde an die Dienste übermittelt sowie die Konto- und Kontaktinformationen, die der Kunde und seine Endkunden an die Dienste übermitteln.

GeeniuX wird sich in angemessener Weise und mit branchenüblichen Vorgehensweisen sicherstellen, dass Dienste und Software keine Viren, Backdoors, Trojaner oder anderen Programmieranweisungen enthalten, die in der Absicht entwickelt wurden, den Betrieb der Dienste oder Software zu unterbrechen, zu deaktivieren oder zu beschädigen.

 

2.  Pflichten des Kunden

  • Administration des Kundenkontos Der Kunde kann einen oder mehrere Administratoren (jeder ein „Administrator“) benennen, die sein Konto verwalten. Administratoren haben Zugriff auf sämtliche von den Endkunden eingestellte Inhalte und können diese prüfen, nutzen, exportieren und offenlegen. Der Kunde trägt die Verantwortung für: (i) die Auswahl des/der Administrators/en; (ii) die Geheimhaltung der Passwörter und Administratoren-Konten; (iii) die Verwaltung des Zugriffs auf die Administratoren-Konten; und (iv) die Einhaltung dieses Abonnenten-Vertrags bei Nutzung der Dienste durch die Administratoren. GeeniuX ist nicht haftbar für Handlungen der vom Kunden eingesetzten Administratoren.
  • Pflichten des Endnutzers; Einhaltung Der Kunde ist verantwortlich für die Nutzung der Dienste durch seine Endnutzer (einschliesslich „Teilnehmer“) sowie für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen von GeeniuX. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Mitteilungen zur Verfügung zu stellen und sämtliche Zustimmungen und Genehmigungen zu beschaffen, die notwendig sind, (i) um dem Administrator den Zugriff, die Prüfung, Nutzung und Offenlegung der Inhalte zu ermöglichen, die von den Endnutzern in den Diensten bereit gestellt werden; und (ii) damit GeeniuX dem Administrator den Zugriff auf die Inhalte der Endnutzer ermöglichen kann. Die Dienste dürfen nicht von Personen unter 13 Jahren genutzt werden und der Kunde hat sicherzustellen, dass keine Personen unter 13 die Dienste nutzen. Der Kunde wird GeeniuX unverzüglich informieren, sollte er Kenntnis von einem unbefugten Zugriff auf die Dienste erhalten.
  • Einschränkungen. Es ist dem Kunden nicht gestattet: (i) die Dienste an Dritte zu vermieten, zu verkaufen, weiterzuverkaufen oder zu verpachten; (ii) die Dienste in einer Weise zu nutzen, bei der sowohl die Nutzung als auch Fehler der Dienste zu Verletzungen, Tod oder physischen Schäden führen könnten; oder (iii) die Dienste zu disassemblieren, zu dekompilieren oder nachzukonstruieren (reverse engineering) oder den Versuch dazu zu unternehmen oder jemand anderen dabei zu unterstützen, sofern derartige Beschränkungen nicht von Rechts wegen ausgeschlossen sind.
  • GeeniuX kann von dem Kunden die Aussetzung eines Endnutzer-Kontos verlangen, wenn (i) dieser den Abonnenten-Vertrag oder die Nutzungsbedingungen von GeeniuX verletzt; oder (ii) dieser die Dienste auf eine Art benutzt, von der GeeniuX nach bestem Wissen annehmen muss, dass dadurch Sicherheitsrisiken, Störungen anderer Nutzer oder Haftungsfragen für GeeniuX entstehen könnten. Kommt der Kunde dem Verlangen nicht nach, ein solches Endnutzer-Konto unverzüglich zu sperren oder aufzulösen, behält GeeniuX sich das Recht vor, dies zu tun.

 

3. Nutzung von Drittprodukten durch den Kunden.

GeeniuX bietet keinen Support und übernimmt keine Gewähr für Drittprodukte (z.B. ein Programm, welches das GeeniuX API verwendet, um dem Kunden die Nutzung der Dienste zu ermöglichen) und trägt keine Verantwortung für die Handlungen oder Unterlassungen dieser Dritten oder deren Diensten.

 

4. Geistige Eigentumsrechte

  • Eingeschränkte Lizenz zur Nutzung von Kunden-Content. Der Kunde gewährt GeeniuX hiermit die eingeschränkte, nicht-exklusive und nicht übertragbare (ausser bei Verkauf oder Übernahme des Unternehmens) Lizenz zum Zugriff, zur Nutzung, Vervielfältigung, Reproduktion, Verarbeitung, Anpassung, Veröffentlichung, Übertragung und Anzeige der von den Endnutzern in den Diensten bereit gestellten Inhalte („Kunden-Content“) sowie zum eingeschränkten Zweck der (i) Bereitstellung der Dienste und dazugehöriger Supportdienstleistungen für den Kunden; (ii) Anzeige des Kunden-Content für Endnutzer; und (iii) der Analyse und Verbesserung der Dienste.
  • Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, enthält dieser Abonnenten-Vertrag (i) keine Übertragung von Eigentum oder Rechten am Kunden-Content oder von geistigen Eigentumsrechten an GeeniuX; (ii) und keine Übertragung von Eigentum oder Rechten an den Diensten oder geistigen Eigentumsrechten von GeeniuX an den Kunden. Zum Zwecke dieses Vertrages bezeichnet der Begriff „geistiges Eigentum“ sämtliche bestehenden oder zukünftigen weltweiten Rechte aus Patenten, Urheberrechten, Handelsmarken, Handelsgeheimnissen, Urheberpersönlichkeitsrechten oder vergleichbaren Rechten.
  • Nutzung von Kundenvorschlägen. GeeniuX kann Vorschläge und Rückmeldungen der Kunden frei von sonstigen Pflichten in die Dienste einbinden, wobei GeeniuX der einzige und alleinige Eigentümer derartiger Änderungen der Dienste bleibt. GeeniuX darf aggregierte, anonymisierte Daten über die kundenseitige Nutzung seiner Dienste mit anderen teilen und veröffentlichen.
  • GeeniuX Referenzliste GeeniuX darf den Namen des Kunden in seiner Referenzliste aufführen, die sowohl online als auch offline und als elektronisches Werbematerial zur Verfügung gestellt wird.

 

5. Gebühren und Zahlung

Soweit hierin nicht ausdrücklich anders vereinbart oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben, ist eine Rückzahlung bereits entrichteter Gebühren ausgeschlossen. Der Kunde hat alle fälligen Gebühren bei Fälligkeit zu entrichten und erteilt GeeniuX hiermit die Vollmacht zum Einzug dieser Gebühren bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen elektronischen Zahlungsmethoden. Standardmässig sind die Kundenkonten so konfiguriert, dass sie sich automatisch verlängern, und GeeniuX darf die Kosten für die Verlängerung dem Kunden in Rechnung stellen, sobald das zum jeweiligen Konto des Kunden gehörende Verlängerungsdatum erreicht ist, es sei denn der Kunde kündigt den Bezug der Dienste vor dem Verlängerungsdatum. GeeniuX kann die Gebühren für seine Dienste gelegentlich ändern und informiert die angegebenen Administratoren des Kunden mindestens 30 Tage vor Ablauf des Verlängerungsdatums per E-Mail über solche Gebührenänderungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, GeeniuX die vollständige und korrekte Rechnungsanschrift mitzuteilen. Bei Zahlungsrückständen behält sich GeeniuX das Recht vor, die kundenseitige Nutzung der Dienste zu unterbrechen oder einzustellen. Der Kunde ist für die Zahlung sämtlicher Steuern verantwortlich (ausser Steuern auf den Nettogewinn von GeeniuX), und GeeniuX wird Steuern erheben, sofern eine rechtliche Verpflichtung dazu besteht

 

Wenn der Kunde die Nutzung von Kaufauftrag oder Kaufauftragsnummer verlangt, (a) muss der Kunde die Kaufauftragsnummer bei Kaufabschluss angeben, (b) erklärt er sich einverstanden, dass abgesehen von Änderungen dieses Abonnenten-Vertrags, die deutlich auf der Vorderseite des Kaufauftrags hervorzuheben sind, die Geschäftsbedingungen des Kunden, die den Bestimmungen dieses Abonnenten-Vertrags widersprechen könnten, unwirksam sind.

 

6. Laufzeit und Kündigung

Dieser Abonnenten-Vertrag gilt so lange, bis der Kunde sein Abonnement der Dienste kündigt oder der Abonnenten-Vertrag auf andere Art ausläuft, wie im Folgenden ausgeführt. Der Kunde kann diesen Abonnenten-Vertrag jederzeit kündigen. Darüber hinaus kann jede Vertragspartei diesen Abonnenten-Vertrag kündigen, (a) wenn eine der Parteien wesentliche Vertragspflichten verletzt und nicht innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch die andere Partei Abhilfe schafft; (b) wenn gegen die jeweils andere Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und dieses nicht innerhalb von 90 Tagen eingestellt wird. Bei Kündigung dieses Abonnenten-Vertrags, (i) erlöschen die dem Kunden gemäss diesem Vertrag gewährten Rechte mit sofortiger Wirkung (abgesehen von den weiter unten genannten); und (ii) sämtliche Premium-Funktionen des Kunden werden nicht weiter zur Verfügung gestellt. Die Abschnitte 4(b) und (c) sowie 6 bis 9 und 11 dieses Abonnenten-Vertrags sind auch über dessen Beendigung hinaus weiterhin wirksam.

 

7. Geheimhaltung

  • Vertrauliche Informationen. Bei der Erfüllung dieses Vertrags kann es zwischen den Parteien zum Austausch von Informationen kommen, die nicht öffentlich bekannt sind und zum Zeitpunkt des Austausches entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder von denen die empfangende Partei ihrem Wesen nach annehmen muss, dass sie vertraulich sind („Vertrauliche Informationen“). Als vertrauliche Informationen gelten unter anderem: geschäftliche Pläne, Strategien, Prognosen, Projekte und Analysen, Finanzinformationen und Gebührenstruktur, Geschäftsprozesse, Methoden und Modelle, Informationen über Arbeitnehmer, Kunden und Lieferanten, Marketing- und Vertriebsinformationen. Im Hinblick auf den Kunden enthält auch der Kunden-Content vertrauliche Informationen.
  • Sofern in diesem Abonnenten-Vertrag nicht ausdrücklich anders festgelegt, ist es der Empfängerpartei ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der offenlegenden Partei nicht gestattet, die vertraulichen Informationen Dritten gegenüber offenzulegen, sie an Dritte zu übertragen oder auf andere Weise verfügbar zu machen, es sei denn, sie ist dazu gesetzlich verpflichtet. Die Empfängerpartei hat die ihr offengelegten, vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt und Verschwiegenheit zu behandeln wie ihre eigenen Information von vergleichbarer Art, mindestens jedoch mit einem angemessen Grad an Sorgfalt. GeeniuX kann vertrauliche Informationen des Kunden an seine Angestellten, Berater oder Vertreter weitergeben, die diese vertraulichen Informationen zur Erfüllung von GeeniuX‘ Pflichten aus diesem Vertrag unabdingbar benötigen und durch Bestimmungen, deren Schutzwirkung der in diesem Vertrag nicht nachstehen darf, ebenso zum vertraulichen Umgang mit den vertraulichen Informationen verpflichtet sind. Der Kunde kann vertrauliche Informationen von GeeniuX an seine Angestellten, Berater oder Vertreter weitergeben, die diese vertraulichen Informationen unabdingbar benötigen und durch Bestimmungen, deren Schutzwirkung der in diesem Vertrag nicht nachstehen darf, ebenso zum vertraulichen Umgang mit den vertraulichen Informationen verpflichtet sind.
  • Die Pflichten in Abschnitt 7(b) oben gelten nicht für vertrauliche Informationen, (i) von denen die Empfängerpartei bereits vor der Offenlegung durch die andere Partei Kenntnis hatte ohne dabei Vertraulichkeitspflichten verletzt zu haben; (ii) die ohne einen Verstoss gegen diese Vereinbarung seitens der Empfängerpartei öffentlich bekannt sind oder werden, (iii) die ohne Nutzung von vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei und unabhängig durch die Empfängerpartei entwickelt wurden; oder (iv) welche die Empfängerpartei von Dritten erhalten hat oder wird, die gegenüber der offenlegenden Partei oder deren Konzerngesellschaften nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Bei einem Unternehmensverkauf oder ähnlichen Geschäften kann jede der Parteien die Bedingungen dieses Vertrags möglichen Kaufinteressenten zur Verfügung stellen, um die Due Diligence und den Kaufabschluss zu erleichtern, sofern der Interessent schriftlich zur Geheimhaltung und zur ausschliesslichen Nutzung für den angestrebten Kauf verpflichtet wurde. Die Empfängerpartei darf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei zur Verfügung stellen, wenn sie dazu aufgrund eines rechtlichen oder behördlichen Verfahrens gesetzlich gezwungen ist und sofern die Empfängerpartei die offenlegende Partei, falls rechtlich zulässig, innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens vor der Offenlegung informiert, so dass diese Gelegenheit hat, gegen die Offenlegung vorzugehen.

 

8. Schadloshaltung

  • Durch den Kunden. Der Kunde hat GeeniuX, seine Lizenznehmer und -geber, deren Angestellte, freie Mitarbeiter, Vertreter, Geschäftsführer und Vorstände (zusammen die „GeeniuX-Gruppe“) gegenüber sämtlichen Klagen aufgrund von Haftung, Schäden, Auflagen, Verlusten, Kosten und Ausgaben (insbesondere angemessene Kosten der Rechteverteidigung) (zusammen die „Verluste“) zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die von Dritten gegen GeeniuX oder die GeeniuX-Gruppe hervorgebracht werden, wenn: (i) der Kunde oder seine Endnutzer die Dienste in einer Weise nutzen oder darauf zugreifen, die eine Verletzung dieses Abonnenten-Vertrags oder unserer Nutzungsbedingungen darstellt; oder (ii) der Grund dafür die Inhalte von Daten oder Kunden-Content sind, die über das Kundenkonto eingestellt wurden.
  • Durch GeeniuX. GeeniuX verpflichtet sich, den Kunden, seine Angestellten, freien Mitarbeiter, Vertreter, Geschäftsführer und Vorstände (zusammen die „Kunden-Gruppe“) gegenüber sämtlichen Klagen aufgrund von Verlusten, die von Dritten gegen den Kunden oder die Kundengruppe hervorgebracht werden, insofern zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten, als die Klage damit begründet wird, dass die Dienste oder die für deren Zurverfügungstellung genutzte Technologie von GeeniuX widerrechtlich Urheberrechte, Handelsgeheimnisse, US-Patente, oder Warenzeichenrechte Dritter verwendet oder diese verletzt. In keinem Fall übernimmt GeeniuX die Haftung oder sonstige Verpflichtungen aus diesem Abschnitt, (i) bei Nutzung der Dienste in abgeänderter Form oder zusammen mit Materialien, die nicht von GeeniuX bereitgestellt wurden; (ii) bei Nutzung einer Drittanwendung, die unter Nutzung der GeeniuX-API entwickelt wurde; oder (iii) im Hinblick auf Content, Informationen oder Daten, die von dem Kunden, einem Endnutzer oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden. GEMÄSS DIESEM ABONNENTEN-VERTRAG IST DIESE SCHADLOSHALTUNG DAS ALLEINIGE RECHTSMITTEL DES KUNDEN BEI VERLETZUNGEN DER GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE DRITTER SEITENS GEENIUX.
  • Schutzrechte Dritter. Sollte aufgrund der Dienste eine Klage wegen Rechtsverletzung erhoben oder nach Auffassung von GeeniuX wahrscheinlich werden, so kann GeeniuX: (i) auf eigene Kosten das Recht erwerben, die Dienste weiterhin dem Kunden zur Verfügung stellen zu können; (ii) die entsprechenden Funktionalitäten durch solche ersetzen, die keine Schutzrechte verletzen; (iii) die Dienste schutzfrei gestalten. Sollte GeeniuX nach eigener Auffassung zu der angemessenen Entscheidung gelangen, dass keine der genannten Optionen wirtschaftlich annehmbar ist, kann GeeniuX die Nutzung der Dienste durch den Kunden unterbrechen oder vollständig einstellen und dem Kunden die bereits gezahlten Gebühren anteilig erstatten.
  • Die schadlos zu haltende Partei hat die schadlos haltende Partei unverzüglich über das Bestehen einer entsprechenden Klage zu unterrichten und umfassend mit ihr zusammenzuarbeiten, um sie bei der Verteidigung gegen die Klage zu unterstützen. Erfolgt die Benachrichtigung nicht rechtzeitig, begründet dies keinen Verzicht auf Schadloshaltung seitens der betroffenen Partei, während die hier genannten Pflichten der schadlos haltenden Partei nur in dem Umfang betroffen sind, als die Rechte der schadlos haltenden Partei durch ein solches Versäumnis oder eine solche Verspätung erheblich beeinträchtigt werden. Die schadlos haltende Partei hat die volle Kontrolle und Entscheidungsbefugnis über die Verteidigung gegen die Klage, sofern: (i) sich die schadlos zu haltende Partei auf eigene Kosten mit einem Rechtsanwalt ihrer Wahl an der Verteidigung beteiligen kann; (ii) die schadlos zu haltende Partei einem Vergleich, bei dem sie die Haftung übernimmt oder zu Zahlungen verpflichtet wird, schriftlich im Voraus zugestimmt hat.

 

9. Haftungsbeschränkung.

SOWEIT RECHTLICH ZULÄSSIG UND ABGESEHEN VON DEN LAUT DIESEM VERTRAG GELTENDEN PFLICHTEN DER SCHADLOSHALTUNG ÜBERNIMMT KEINE DER PARTEIEN, IHRE JEWEILIGEN KONZERNUNTERNEHMEN, VERTRETER, VORSTÄNDE, GESCHÄFTSFÜHRER, ANGESTELLTE, ODER ZULIEFERER DIE HAFTUNG FÜR (I) INDIREKTE, NEBEN-, SONDERSCHÄDEN ODER VERSCHÄRFTEN SCHADENERSATZ; ODER (II) ENTGANGENE NUTZUNG ODER VERLUST VON DATEN, GESCHÄFTSUMSÄTZEN, GEWINNEN (JEWEILS DIREKT ODER INDIREKT), IDEELLEM FIRMENWERT ODER SONSTIGE IMMATERIELLE VERLUSTE. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET GEENIUX FÜR SCHÄDEN, VERLUSTE ODER VERLETZUNGEN, DIE VON DRITTEN DURCH HACKING, UNERLAUBTE ÄNDERUNGEN ODER UNBEFUGTEN ZUGRIFF AUF BZW. NUTZUNG DER DIENSTE ODER DES KUNDENKONTOS ODER DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN VERURSACHT WERDEN. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT UNABHÄNGIG DAVON, OB EINER DER PARTEIEN BEKANNT WAR ODER BEKANNT HÄTTE SEIN MÜSSEN, DASS DERARTIGE SCHÄDEN AUFTRETEN KÖNNEN, UND SELBST DANN, WENN EIN RECHTSMITTEL NICHT SEINEN WESENTLICHEN ZWECK ERFÜLLT.

AUSSER IN VERBINDUNG MIT DEN HIER VERTRAGLICH FESTGELEGTEN PFLICHTEN ZUR SCHADLOSHALTUNG HAFTET GEENIUX GEGENÜBER DEM KUNDEN FÜR KLAGEN, GERICHTSVERFAHREN, VERBINDLICHKEITEN, VERPFLICHTUNGEN, SCHÄDEN, VERLUSTE ODER KOSTEN IM JEDEM FALL NUR BIS ZU DEM BETRAG, DEN DER KUNDE IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR ENTSTEHEN DER HAFTUNG AN GEENIUX GEMÄSS DIESEM VERTRAG GEZAHLT HAT.

Hosting der Dienste; Export-Beschränkungen

Die Dienste werden in der Schweiz kontrolliert. GeeniuX sichert nicht zu, dass die Dienste an anderen Orten verfügbar sind oder angemessen genutzt werden können. Wer auf die Dienste von einem anderen Rechtssystem aus zugreift oder sie von dort nutzt, trägt das alleinige Risiko und ist überdies verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher anwendbarer nationaler sowie lokaler Gesetze und Verordnungen, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung von Export- und Importbestimmungen.  Für das Hosting verwenden Dienstleistungen von Amazon AWS und Microsft Azure.

 

10. Sonstige Bestimmungen

  • Änderungen. GeeniuX kann diesen Abonnenten-Vertrag gelegentlich anpassen, indem die abgeänderte Version mindestens zwanzig (20) Geschäftstage vor Inkrafttreten der Änderungen auf der Website zur Verfügung gestellt wird; vorausgesetzt jedoch, dass damit keine Verringerung der Kundenrechte oder der Pflichten von GeeniuX einhergeht, es sei denn der Kunde hat im Voraus seine Zustimmung dazu gegeben. Sollte GeeniuX nach eigenem Ermessen zu der Auffassung gelangen, dass es sich dabei um wesentliche Änderungen handelt, wird GeeniuX den Kunden per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse über die beabsichtigten Änderungen unterrichten. Durch die fortgesetzte Nutzung oder den fortgesetzten Zugriff auf die Dienste über das Datum des Inkrafttretens von Änderungen dieses Abonnenten-Vertrags hinaus verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung der geänderten Bestimmungen, solange damit nicht seine Rechte beschnitten oder die Pflichten von GeeniuX aus diesem Vertrag verringert werden.
  • Geltendes Recht; Rechtsstreitigkeiten. Dieser Abonnenten-Vertrag unterliegt dem Recht der Schweiz ohne Hinblick auf dessen kollisionsrechtliche Bestimmungen. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Kündigung sind durch ein Schiedsverfahren gemäss der Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung der Swiss Chambers’ Arbitration Institution zu entscheiden; es gilt die zur Zeit der Zustellung der Einleitungsanzeige in Kraft stehende Fassung der Schiedsordnung. Das Schiedsgericht besteht aus einem Mitglied, der Sitz des Schiedsverfahrens ist Zug, Schweiz, die Sprache des Schiedsverfahrens ist Deutsch.
  • Beziehung der Vertragsparteien. Die Vertragsparteien sind im Hinblick auf sämtliche Dienste, die nach diesem Abonnenten-Vertrag geleistet werden, unabhängige Vertragsschliessende.
  • Höhere Gewalt. Abgesehen von den Zahlungsverpflichtungen haftet weder GeeniuX noch der Kunde für unzureichende Leistungen, wenn diese auf einen Umstand zurückzuführen sind, der nicht dem Einflussbereich der jeweiligen Partei unterliegt, insbesondere bei Naturkatastrophen, zivilen Unruhen, Kriegshandlungen, Terroraktivitäten, Arbeitskämpfen, Regierungsmassnahmen sowie Unterbrechung oder Ausfall von Internet oder sonstigen Versorgungsdiensten.
  • Weder dieser Abonnenten-Vertrag noch die darin gewährten Rechte und Lizenzen dürfen ohne die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei übertragen oder abgetreten werden; ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei kann dieser Abonnenten-Vertrag lediglich an ein verbundenes Unternehmen oder im Zuge einer Verschmelzung, Übernahme, Konzernumstrukturierung oder Veräußerung sämtlicher oder eines wesentlichen Teils der Vermögenswerte abgetreten werden. Jedweder andere Versuch, diesen Abonnenten-Vertrag zu übertragen oder abzutreten, ist null und nichtig.
  • Vollständige Abreden. Dieser Abonnenten-Vertrag zusammen mit einem Kaufauftrag des Kunden oder einem dazugehörigen Bestellformular (wie eingeschränkt in Abschnitt 6) stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt sämtliche vorangegangenen oder gleichzeitigen, schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Abreden im Hinblick auf den Vertragsgegenstand. Sollte ein Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit der Auffassung sein, dass eine Bestimmung dieses Abonnenten-Vertrags ungültig ist, wirkt sich dies nicht auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen aus, die weiterhin wirksam sind und in Kraft bleiben.
  • Der Verzicht auf eine Bestimmung dieses Abonnenten-Vertrags bedeutet keinen weiteren oder fortgesetzten Verzicht auf diese oder sonstige Bestimmungen, und die Nichtdurchsetzung eines Rechts oder einer Bestimmung dieses Abonnenten-Vertrags seitens einer der Partien bedeutet keinen Verzicht auf das betreffende Recht oder die betreffende Bestimmung.

 

Wenn Sie Fragen zu diesen Bestimmungen oder den sonstigen rechtlichen Bedingungen oder Richtlinien von GeeniuX haben, können Sie sich per E-Mail an legal@geeniux.com wenden.

 

Siehe auch unsere AGB, Datenschutzrichtlinie, Nutzungsbedingungen und Impressum